jetzt gilt’s! Am Sonntag, dem 28. September ist die Stichwahl zum Amt des Oberbürgermeisters, die maßgeblich die Weichen für die Zukunft unserer Stadt stellen wird.
Ich bin dankbar, dass mir bereits im ersten Wahlgang über 28.000 Wählerinnen und Wähler das Vertrauen ausgesprochen haben. Das motiviert und gibt Rückenwind für den nun folgenden zweiten Wahlgang!
Ob in den nächsten Tagen per Briefwahl, Sofortwahl oder am 28. September im Wahllokal – Sie sind noch einmal gefragt. Ihre Stimme ist jetzt entscheidender und die Wahl klarer denn je. Deswegen werbe ich um Ihre Stimme!
Schenken Sie mir Ihr Vertrauen und lassen Sie uns gemeinsam die nächsten fünf Jahre Oberhausen weiter nach vorne bringen. Jetzt gilt es, das gemeinsam Erreichte in der Stichwahl am 28.9.2025 „abzusichern“.
Ihr
Daniel Schranz
Grundsätzlich gibt es auch zur Stichwahl drei Möglichkeiten zur Stimmabgabe:
Sie können per Brief wählen:
- Wahlberechtigte, die bereits für die Hauptwahl am 14. September 2025 die Briefwahl beantragt hatten, erhalten automatisch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl per Post. Dasselbe gilt auch für die Wählerinnen und Wähler, die in einer der drei Sofortwahlstellen im Rathaus Oberhausen, im Technischen Rathaus Sterkrade oder in der Bezirksverwaltungsstelle im Rathaus Osterfeld gewählt haben.
- Wenn Sie keine Briefwahl beantragt haben, können Sie auch jetzt noch per E-Mail mit Name, Vorname, Straße, Wohnort, Geburtsdatum und evtl. abweichende Anschrift an briefwahl [at] oberhausen.de oder per QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen! Bitte beeilen!
Sie wählen am 28.9.2025 im Wahllokal! Dafür reicht Ihr Personalausweis und wenn zur Hand die Wahlbenachrichtigung. Ihr Wahllokal ist dasselbe wie im ersten Wahlgang und hat sich nicht geändert. Die Adresse finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bei Unklarheit fragen Sie im Wahlamt nach. Die Adresse finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder hier: https://wahlen.regioit.de/2/km2025/05119000/praesentation/strassen.html
Sie können aber auch Sofortwahl machen (nur wenn Sie bei der Hauptwahl im Wahllokal gewählt haben). Gehen Sie dafür in eins unserer Rathäuser in Alt-Oberhausen (Schwarztstr. 72), in Osterfeld (Bottroper Str. 183) oder in Sterkrade (Bahnhofstr. 66) und wählen sofort vor Ort. Dazu brauchen Sie Ihren Personalausweis – Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis – oder Reisepass. Und wenn zur Hand die Wahlbenachrichtigung.
Geöffnet haben die drei „Sofortwahlstellen“ bis zum 26.09.2025 einheitlich montags, dienstags und mittwochs von 8:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, nur am 26. September bis 15:00 Uhr. Am Samstag, 20. September 2025, öffnet die Sofortwahlstelle im Technischen Rathaus Sterkrade von 9:00 bis 13:00 Uhr.